- die komplette Abwicklung der Abnahme - und der Übergabe
- Übergabeprotokolle und Fotos
- Erstellen der Mietverträge
Unser Service will bezahlt werden, natürlich, je nach Leistung aber nicht mehr wie eine
Nettomonatsmiete plus die Mehrwertsteuer.
Übrigens, Vermittlungskosten können Sie steuerlich geltend machen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung!